An elektrische und elektronische Geräte sind zwei Hauptanforderungen gestellt: in Bezug auf die elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit (EMC).
Wir entwickeln alle Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der Sicherheitskriterien und im Einklang mit gültigen EU- Richtlinien im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Als Bestandteil der Entwicklung werden in akkreditierten Prüflaboren Gutachten zu elektrischen Schutzmaßnahmen und der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMC) erstellt.
Zielsetzung der Anforderung elektrischer Sicherheit ist es, mögliche Schäden am Eigentum oder Gesundheit zu verhindern, die durch den Betrieb von elektrischen Geräten verursacht werden können.
Zielsetzung der Anforderung elektromagnetischer Verträglichkeit ist es, den gleichzeitigen Betrieb von verschiedenen elektronischen Geräten zu ermöglichen, ohne dass sich die Geräte gegenseitig negativ beeinflussen oder sich die Funktionalität eines Gerätes durch die Störausstrahlung eines anderen, in unmittelbarer Nähe befindlichen Gerätes verschlechtert.
Aus diesem Grund werden maximale Störgrenzwerte, welche von jedem elektronischen Gerät in die Umgebung ausgestrahlt werden dürfen, als auch die minimalen Grenzwerte der Störfestigkeit eines Gerätes definiert.
Die Resistenz eines jeden Gerätes muss also größer sein als die maximal zulässige elektromagnetische Störausstrahlung eines anderen Gerätes. Ist diese Bedingung erfüllt, dann können zwei verschiedene Geräte nebeneinander ohne Probleme funktionieren.